Beratung von AHV-Unternehmen zum vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln

Ziel

Ziel unserer Beratung ist, die Küchen dabei zu unterstützen, mit einfachen Schritten ihren Bio-Anteil zu steigern. Weiterhin geben wir Hilfestellungen dabei, die Akzeptanz des Speisenangebots aufrechtzuerhalten bzw. zu erhöhen. Auf Wunsch beraten wir auch gerne hinsichtlich eines klimafreundlichen und regionalen Angebots. 

NAHhaft hat bereits zahlreiche Küchen für den vermehrten Einsatz von Bio-Lebensmitteln beraten, z. B. auch im Auftrag des Landes Hessen.

Beratungsleistungen

1. Erstgespräch und Bestandsaufnahme 

2. Entwicklung konkreter Meilenstein- und Zielvorgaben

3. Erstellung eines Umstellungs- oder Ausbaukonzepts 

4. Alle auf einen Stand bringen

5. Schulung / Kochworkshop

6. Evaluation und Hilfestellung auch nach Beginn der Maßnahme 

Fragen zur Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau

NAHhaft kann Ihre Einrichtung für den Erhalt Fördermitteln von Anfang an kompetent beraten (inkl. Unterstützung bei Beantragung, Abrechnung und Berichterstattung), so dass Ihre Einrichtung die Förderung mit minimalem Aufwand erhalten kann. Hier finden Sie Antworten zu wichtigen Fragen der Förderung:

 

Welche Einrichtungen werden gefördert?

  • Einrichtungen jeder Art wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder Catering-Unternehmen oder auch mobile Küchen
  • Unternehmen aller Rechtsform und Größe, deren Geschäftstätigkeit die AHV ist
  • Einrichtungen, die Bio-Lebensmittel in ihr Speisenangebot neu aufnehmen oder deren Anteil am Gesamtwareneinsatz ausweiten möchten
  • Einrichtungen, mit oder ohne Bio-Zertifizierung sind

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden die Beratungen einschließlich der damit verbundenen Mitarbeiterschulungen von AHV- Unternehmen.
  • Ziel soll sein,  einen Bio-Anteil von mindestens 30 Prozent des monetären Wareneinsatzes zu erreichen (je nach regionalen Möglichkeiten)
  • Die Beratung soll innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten abgeschlossen sein. 
  • Gefördert werden das Honorar sowie die Reisekosten des Beraters nach BRKG. (Nicht gefördert werden insb. die Kosten für die Bio-Zertifizierung und die Verpflegung von Teilnehmenden bei Schulungsveranstaltungen. Eine Bio-Zertifizierung ist vom Förderer angestrebt, aber nicht vorgeschrieben)

Wie hoch ist die Förderung?

  • Gefördert werden maximal 80% der Beratungskosten (In Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, beträgt der Zuschuss maximal 90% der Beratungskosten.)
  • Gefördert werden max. 35.000 Euro (netto) pro einzelne Einrichtung; bei mehreren Einrichtungen pro Unternehmen kann dies auch summiert erhöht werden (Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.)

Was sind weitere Kriterien für die Förderung?

  • Die Förderung gilt nur für Betriebsstätte(n) in Deutschland.
  • Mit der Beratung darf zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sein. Mit der Beratung darf begonnen werden, sobald ein Zuwendungsbescheid erteilt wurde. Eine rückwirkende Beantragung ist nicht möglich. 
  • De-minimis-Höchstbeträge dürfen nicht überschritten werden.
  • Über die vorgegebenen Antragsformulare können Projektanträge bis zum 31.12.2027 beim BÖL eingereicht werden.
  • Anträge sind bis spätestens zwei Monate vor der ersten Beratung einzureichen.
  • Öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen können einen gebündelten Antrag für mehrere ihrer Einrichtungen stellen. (Beispielsweise Kommunen können damit einen Sammelantrag für ihre Einrichtungen einreichen, wenn sie Betreiber der Verpflegungseinrichtungen sind.)

Wo finde ich weitere Informationen zur Förderung?

Beratungsteam

Alexander Schrode, Antje Wilke, Ilka Landgrebe, Lene Frohnert

Email: beratung@nahhaft.de

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